Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cleverbridge GmbH und Cleverbridge, Inc.

Cleverbridge GmbH, Gereonstr. 43-65, 50670 Köln (Deutschland) und Cleverbridge, Inc., 350 N Clark St Suite 700, Chicago, IL 60654, USA, beide im Folgenden kurz „Cleverbridge“ bezeichnet, sind international tätige E-Commerce Unternehmen.

  1. Definitionen

    Die folgenden Begriffe haben im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) die nachfolgenden Bedeutungen:

    1.1„Unternehmer“ bezeichnet jeden Kunden, der im Rahmen seines Gewerbes, Geschäftsbetriebs oder beruflichen Tätigkeit ein Rechtsgeschäft abschließt.
    1.2„Cleverbridge-Website“ bezeichnet jede von der Cleverbridge zum Vertrieb der Produkte und Dienste betriebene und durch AGB sowie das Impressum der Cleverbridge gekennzeichnete Internetseite. Von Anbietern betriebene Internetseiten sind von dieser Definition ausdrücklich nicht erfasst.
    1.3„Verbraucher“ bezeichnet einen Kunden, der eine natürliche Person ist und ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das überwiegend weder seiner gewerblichen, geschäftlichen noch beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    1.4„Kunde“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder Partnerschaft mit Rechtsfähigkeit, die eine Bestellung von Produkten und Leistungen auf der Cleverbridge-Website einreicht. Der Begriff „Kunde“ bedeutet, insofern nicht anders festgelegt, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
    1.5„Produkte“ bezeichnet einen Entschlüsselungs- oder Autorisierungscode, eine Serien- oder Autorisierungsnummer, einen Download-Link oder ähnlichen Code oder ein Mechanismus, der dem Kunden den Zugriff, die erstmalige oder fortgesetzte Nutzung einer Software oder eines Dienstes verschafft, oder (b) andere (auch physische) Produkte.
    1.6„Dienst“ bezeichnet alle Dienstleistungen des Anbieters, die von Cleverbridge über die Cleverbridge Website an den Kunden verkauft wurden.
    1.7„Software“ bezeichnet alle Computerprogramme des Anbieters, die in irgendeiner Form und über jedes beliebige Medium über die Cleverbridge Website vermarktet werden.
    1.8„Abonnement“ bezeichnet Produkte oder Dienstleistungen mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen („Abonnements“). Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zeitspanne(n) fällig.
    1.9„Zeitspanne zur Zahlung des Abonnements“ bezeichnet die vereinbarten Zeitspannen innerhalb der die Zahlungen der Abonnements fällig sind.
    1.10„Anbieter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Cleverbridge zum Zweck des Wiederverkaufs an den Kunden Produkte und Dienste bereitstellt, erbringt, herstellt oder liefert.
  2. Gegenstand und Umfang der Bedingungen

    Diese AGB gelten für alle Angebote, Annahmen, Bereitstellungen, Erbringungen und Lieferungen von Cleverbridge oder an den Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb der unter Ziff. 1.5 und 1.6 definierten Produkten und Diensten über eine Cleverbridge Website. Abweichende Bestimmungen des Kunden oder Dritter werden nur nach schriftlicher Zustimmung von Cleverbridge zu einem Bestandteil dieses Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn Cleverbridge in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt. Wenn der Verkauf von Produkten und Diensten die Bereitstellung von Diensten oder anderer Leistungen Dritter beinhaltet, gelten über diese AGB hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Dritten.

  3. Vertragsschluss (Angebot, Bestätigung und Annahme)

    3.1Eine vom Kunden eingereichte Bestellung stellt ein an Cleverbridge gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten und Diensten unter diesen AGB dar. Diese Bestellungen bedürfen einer anschließenden Annahme durch Cleverbridge. Die Bestellung des Kunden wird durch ausdrückliche Bestätigung oder spätestens bei Lieferung des bestellten Produkts und Dienstes angenommen.
    3.2 Cleverbridge ist bei der Erbringung ihrer Leistung frei, diese nach eigener Wahl auch durch Dritte zu erbringen.
  4. Zusicherungen durch den Kunden

    Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Einreichung der Bestellung gemachten Angaben (einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, der persönlichen Daten und Zahlungsangaben) in allen wesentlichen Aspekten aktuell und zutreffend sind. Alle Kosten, die aufgrund der Angabe von falschen Daten durch den Kunden oder durch eine Äußerung der Daten durch den Kunden nach der Einreichung der Bestellung des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Soweit der Kunde über ein Kundenkonto bei Cleverbridge verfügt, ist er für die Pflege und unverzügliche Aktualisierung seiner Kontendaten verantwortlich, um eine fortlaufende Richtigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten; der Kunde darf das Passwort für den Zugriff auf das Kundenkonto Dritten nicht offenlegen.

  5. Genehmigungen, Export, Zollabgaben

    5.1Soweit für den Erwerb, Transport oder Gebrauch der Produkte und Dienste die Genehmigung oder Lizenz der Regierung oder sonstigen Behörden erforderlich ist, obliegt es dem Kunden, diese Genehmigung oder Lizenz auf eigene Kosten einzuholen und Cleverbridge auf Anforderung vorzulegen. Die Tatsache, dass der Kunde die Genehmigung oder Lizenz noch nicht empfangen hat, berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung zurückzuhalten oder zu verzögern. Sämtliche der Cleverbridge aufgrund einer solchen Nichteinholung oder einer fehlerhaften Einholung von Genehmigungen und Lizenzen entstehenden Kosten und Auslagen sind vom Kunden zu tragen. Für Verbraucher gilt dies nicht hinsichtlich einer Genehmigung oder einer sonstigen Erlaubnis für den Transport.
    5.2Die von Cleverbridge vertriebenen und dem Kunden elektronisch oder physisch zur Verfügung gestellten Produkte und Dienste können dem Kunden Technologien und Software zugänglich machen, die Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder denjenigen der Länder, in die die Produkte und Dienste vertrieben oder in denen diese genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Exportkontrollvorschriften zu beachten. Cleverbridge ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit der Kunde Exportkontrollvorschriften verletzt.
    5.3Das Einführen von Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum kann beim Überschreiten bestimmter Warenwerte zu Zollgebühren führen (z. B. wenn der Wert der Ware den persönlichen Einfuhrbetrag des Kunden übersteigt). Dem Kunden kann bei Eintreffen der Ware an dem von ihm festgelegten Ort durch die zuständigen Behörden die Entrichtung von Zollgebühren, Importabgaben und Steuern auferlegt werden. All diese zusätzlichen Kosten sind vom Kunden zu tragen, da sie außerhalb der Kontrolle von Cleverbridge liegen und dieser nicht bekannt sind. Nähere Informationen über Zollrichtlinien oder Gebühren erhält der Kunde von einem für seinen Hoheitsbereich zuständigen Zollamt.
  6. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

    6.1Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort bei Vertragsschluss fällig und muss auf die auf der Cleverbridge-Website bekanntgegebene Art und Weise erfolgen. Außer bei Kauf auf Rechnung und Produkten mit nutzungsabhängigem Preis haben Zahlungen vor der Lieferung zu erfolgen. Ein nutzungsabhängiger Preis wird in den auf der Cleverbridge-Website angezeigten Intervallen in Rechnung gestellt. Hat der Kunde ein Abonnement erworben, muss der Kunde in jedem Zahlungsintervall des Abonnements den Preis für das Abonnement zahlen oder den entsprechenden Kaufpreis mithilfe der zwischen dem Kunden und Cleverbridge vereinbarten Zahlungsoption verfügbar machen.
    6.2Zahlungen durch Unternehmer

    Für Unternehmer gelten folgende Bestimmungen:

    Falls es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, muss er sich bei Einreichung der Bestellung als Geschäftskunde identifizieren. Insofern keine anderen Angaben gemacht wurden, geht Cleverbridge davon aus, dass es sich bei der angegebenen Anschrift um den Geschäftssitz des Kunden handelt. Wenn die USt-IdNr. des Unternehmers in einem anderen Land registriert ist, darf Cleverbridge diese Angaben zu Steuerzwecken verwenden. Cleverbridge berechnet die Steuern in dem gesetzlich geforderten Rahmen. Cleverbridge ist berechtigt, die Steuern nach erfolgter Zahlung für die Produkte und Dienste durch den Unternehmer gemäß Ziff. 6.1. geltend zu machen und zu erheben. Der Unternehmer ist verpflichtet, den verbleibenden Steuerbetrag nachträglich an Cleverbridge zu zahlen. Darüber hinaus kann das Unternehmen als Empfänger der Produkte und Dienste verpflichtet sein, Umsatzsteuer, Verkaufssteuern oder ähnliche Verbrauchssteuern zu überweisen („Steuerschuldumkehr“). Ist der Unternehmer verpflichtet, Steuern auf Zahlungen an Cleverbridge zu zahlen oder einzubehalten, hat Cleverbridge weiterhin Anspruch auf den gesamten nach Ziffer 6.1 fälligen Betrag ohne Abzüge. Der Kaufpreis wird um den Betrag der gezahlten oder vom Unternehmer einbehaltenen Steuern erhöht (gross-up). Der Unternehmer belegt schriftlich gegenüber Cleverbridge, dass alle anfallenden Steuern innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Zahlung des Kaufpreises an die zuständige Steuerbehörde abgeführt wurden. Für die Zwecke dieser Ziffer bedeutet Steuern alle Umsatz-, Nutzungs-, Bruttoertrags-, Gewerbe-, Einzelhandels- und sonstigen Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von Cleverbridge) und ähnlichen Abgaben, die von staatlicher oder behördlicher Seite erhoben werden, jedoch unter Ausschluss der von Mitgliedern der Europäischen Union erhobenen Umsatzsteuer.

    6.3Individuelle Zahlungsoptionen

    Die Bank oder der Kreditkatenaussteller des Kunden kann eine zusätzliche Gebühr für internationale Kreditkartenzahlungen (Auslandstransaktionsgebühren) erheben, je nachdem, ob der Kunde die Zahlung in einer fremden Währung oder an einen Händler vollzieht, der seinen Geschäftssitz in einem anderen Land registriert hat (z. B. Cleverbridge ist ein in Deutschland registrierter Händler).

    Auslandstransaktionsgebühren werden individuell zwischen der Bank / dem Kreditkartenaussteller und dem Kunden vereinbart. Cleverbridge hat keine Einsicht in diese Vereinbarungen und kann deshalb keine Informationen über Auslandstransaktionsgebühren und ähnliche Gebühren bereitstellen. DIE VERTRAGSPARTEIEN VEREINBAREN AUS DIESEM GRUND, DASS JEDE HAFTUNG VON CLEVERBRIDGE FÜR ERHOBENE AUSLANDSTRANSAKTIONSGEBÜHREN AUSGESCHLOSSEN IST UND DAS AUSSCHLIESSLICH DER KUNDE FÜR DIE ZAHLUNG DIESER AUSLANDSTRANSAKTIONSGEBÜHREN VERANTWORTLICH IST.

    6.4Wenn der Kunde das SEPA Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode wählt, wird der Kunde sofort nach Einsendung der Bestellung mittels einer Vorbenachrichtigung („Vorbenachrichtigung“) benachrichtigt. Das Konto des Kunden wird einen Tag nach der Vorbenachrichtigung belastet.

    Sollte die Zahlung z. B aufgrund falscher Kontodaten oder unzureichender Geldmittel auf dem Konto des Kunden zurückgewiesen oder zurücküberwiesen werden, ist Cleverbridge berechtigt einen Betrag von 10,00 EUR als Aufwandsentschädigung und für die Deckung der Überweisungskosten in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr wird nicht erhoben, wenn der Kunde nachweisen kann, dass keine Verluste oder nur Verluste, die wesentlich unterhalb der Gebühr von 10,00 EUR liegen, entstanden sind. Cleverbridge ist berechtigt, die Erstattung von tatsächlichen höheren Kosten zu fordern, wenn diese nachgewiesen werden können.

    6.5Im Falle etwaiger Vorauslieferungen (Kauf auf Rechnung oder Kauf unter Erteilung einer Belastungs- oder Einzugsermächtigung) haben Zahlungen unbeschadet etwaiger Reklamationen für Minderlieferung oder Produktmängel in voller Höhe zu erfolgen. Cleverbridge behält sich das Recht vor, Bestellungen zu stornieren, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt ist.
    6.6Erfolgt die Zahlung unter Verwendung der folgenden Zahlungsmittel, hat der Kunde 14 Tage Zeit, seine Bestellung durch Bereitstellung des entsprechenden Betrags abzuschließen: Boleto Bancário, Konbini, PayNearMe, Überweisung. Cleverbridge behält sich das Recht vor, Bestellungen zu stornieren, wenn die Bezahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt ist.
    6.7 Wenn Cleverbridge und der Kunde Wechsel oder Schecks als Zahlungsmethode vereinbaren, wird die Zahlung als erfolgt betrachtet, nachdem der Wechsel oder Scheck eingelöst wurde. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt Cleverbridge keine Haftung.
    6.8Zahlungsverzug

    Soweit bei Kauf auf Rechnung die Rechnung eine Zahlungsfrist enthält, gerät der Kunde in Verzug, wenn die vollständige Kaufpreiszahlung nicht innerhalb dieser Frist auf einem Konto der Cleverbridge gutgeschrieben oder bei der Cleverbridge eingegangen ist. Dies gilt ebenfalls, wenn die gewählte Zahlungsmethode nicht ausreicht, um den vollständigen Betrag innerhalb dieser Frist zu begleichen. Wenn Cleverbridge und der Kunde das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vereinbart haben, gilt das oben Gesagte nur dann, wenn Cleverbridge hinreichend versucht hat, den Betrag vom Bankkonto abzubuchen.

    6.9Verzugszinsen für Kunden, die ihre Bestellung außerhalb der USA einreichen

    Gerät ein Verbraucher in Verzug, hat er Cleverbridge Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten (5 %) über dem zum Zeitpunkt des Verzugs geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Wenn ein Unternehmer mit der Zahlung im Rückstand liegt, beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte (9 %) über diesem Basiszinssatz. "Basiszinssatz" bezeichnet einen von der Deutschen Bundesbank im Halbjahresrhythmus zu bestimmenden variablen Zinssatz, der um eine feste Spanne erhöht den Verzugszinssatz ergibt (https://www.bundesbank.de/en/bundesbank/organisation/gtc-and-legal-basis/basic-rate-of-interest-616708).

    6.10Verzugszinsen für Kunden, die ihre Bestellung innerhalb der USA einreichen

    Ohne andere Rechtsmittel einzuschränken, behält sich Cleverbridge das Recht vor, eine Säumnisgebühr auf alle fälligen Zahlungen zu erheben, die mindestens eins Komma fünf Prozent (1,5 %) pro Monat des nicht gedeckten Saldos oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz entspricht.

    6.11 Im Verzugsfall behält Cleverbridge sich das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
  7. Preisberichtigung für Abonnement-Produkte und Abonnement-Dienste

    7.1Der Preis für die Produkte und Dienste setzt sich aus Cleverbridges Umsatzmarge, Cleverbridges Beschaffungskosten für die Produkte und Dienste und den geltenden Steuern zusammen. Die Umsatzmarge deckt Cleverbridges Kosten für die IT-Infrastruktur, das Personal und die Geschäftsabwicklung. Während der Laufzeit eines Abonnements kann sich der Rahmen für die Preisberechnung von einem Zahlungsintervall zum nächsten ändern. Aus diesem Grund einigen sich die Vertragsparteien in dieser Ziff. 7 auf die Bedingungen und Prozeduren für die Anpassung des Abonnementpreises.
    7.2Alle zusätzlichen Steuern und Zölle, die bei einem Verkauf der Produkte und Dienste auferlegt werden, werden vom Kunden getragen. Dies gilt entsprechend für Änderungen der dem Kunden bereits in Rechnung gestellten Steuern und Zölle; Cleverbridge ist ebenfalls verpflichtet, die Aufhebung und Senkung von Steuern und Zöllen an den Kunden weiterzugeben.
    7.3Auf der Grundlage dieses Vertrags wird Cleverbridge die Preise für Produkte und Dienste an die Änderungen der Cleverbridge entstandenen Kosten oder der Preise, die Cleverbridge für Produkte und Dienste zu zahlen hat, nach seinem billigen Ermessen anpassen. Der Preis kann erhöht werden und wird reduziert, wenn z. B. die Beschaffungskosten für Produkte oder Dienste steigen oder fallen, oder andere wirtschaftliche oder gesetzliche Änderungen zu einer Änderung der Kosten führen (z. B. gestiegene Kosten für die IT-Infrastruktur oder die Geschäftsabwicklung). Wenn Kosten eines Typs, z. B. die Beschaffungskosten, steigen, darf Cleverbridge den Preis nur in dem Maß anheben, in dem keine sinkenden Kosten eines anderen Typs vorliegen. Wenn Kosten eines Typs, z. B. die Beschaffungskosten, fallen, wird Cleverbridge den Preis in dem Maß senken, in dem er nicht durch steigende Kosten eines anderen Typs ausgeglichen wird. Cleverbridge wird nach billigem Ermessen den Zeitpunkt der Preisänderung derart festlegen, dass die Kostensenkungen die gleichen Auswirkungen auf die Preisänderung haben wie die Kostensteigerungen. Wenn Kosten eines Typs, z. B. die Beschaffungskosten fallen, wird Cleverbridge den Preis in dem Maß senken, in dem er nicht durch steigende Kosten eines anderen Typs ausgeglichen wird. Cleverbridge wird nach vernünftigem Ermessen den Zeitpunkt der Preisänderung derart festlegen, dass die Kostensenkungen die gleichen Auswirkungen auf die Preisänderung haben wie die Kostensteigerungen.
    7.4Cleverbridge wird den Kunden rechtzeitig über alle Preisänderungen informieren, sodass der Kunde in der Lage ist, das Abonnement vor der Inrechnungstellung des geänderten Preises zu kündigen.
  8. Lieferung, Lieferfrist

    8.1Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf der jeweiligen Cleverbridge-Website.
    8.2Für Kunden, die ihre Bestellung innerhalb der USA einreichen, sind die Lieferfristen nur Schätzwerte.
    8.3Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit vollständigem Zahlungseingang bei Cleverbridge und nach Angabe aller Daten, die für die Bearbeitung der Bestellung durch Cleverbridge oder für den vom Kunden gewählten Zahlungsdienst erforderlich sind.
    8.4 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von Cleverbridge zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird Cleverbridge in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen, soweit Cleverbridge hierüber Kenntnis hat.
    8.5Physische Produkte und Dienste
    8.5.1Soweit es der Kunde versäumt, die angelieferten Produkte entgegenzunehmen, oder er die Annahme verweigert, geht die Gefahr für Schäden oder den Verlust des Produkts unbeschadet aller anderer der Cleverbridge zustehenden Rechte auf den Kunden über:

    Cleverbridge ist berechtigt zu versuchen, die Auslieferung des Produkts durch ihr geeignet erscheinende und angemessene Mittel und Wege auf Gefahr und Kosten des Kunden herbeizuführen oder das Produkt auf Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern.

    8.5.2Cleverbridge ist berechtigt, Teillieferungen in einem angemessenen Umfang vorzunehmen. Falls Cleverbridge Teillieferungen an Unternehmer vornimmt, muss jede Teillieferung einen gesonderten Vertrag repräsentieren und der Unternehmer hat im Falle von Defekten an einer oder mehreren Teillieferungen nicht das Recht, nachfolgende Teillieferungen zu stornieren.
    8.5.3Das Risiko einer unbeabsichtigten Zerstörung und einer unbeabsichtigten Wertminderung geht auf den Unternehmer über, sobald das Produkt von der den Transport durchführenden Person in Empfang genommen wird, jedoch nicht später als bei Lieferung auf den Besitz des Kunden.
  9. Eigentumsvorbehalt

    Cleverbridge behält sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.

  10. Nutzungsrechte, Lizenz

    10.1Falls die von Cleverbridge gelieferten Produkte und Dienste aus einem wie in Ziff. 1.5 (a) beschriebenen Aktivierungscode oder Dienst bestehen oder enthalten, stimmt der Kunde zu, dass die Nutzung der entsprechenden Software bzw. die Bereitstellung des entsprechenden Dienstes nur unter der Zustimmung zu den Lizenz- und Nutzungsbedingungen („EULA“) zulässig ist. Der Kunde empfängt die EULA bei Kauf der Software oder des Dienstes. Die EULA kann ebenfalls der Software beiliegen oder dem Kunden vor oder während der Nutzung eines Dienstes mitgeteilt werden. Der Kunde erkennt an, dass die Software oder der Dienst nur insoweit vervielfältigt, adaptiert, übersetzt, zur Verfügung gestellt, vertrieben, verändert, disassembliert, dekompiliert, zurückübersetzt oder mit anderer Software oder einem anderen Dienst kombiniert werden darf, wie dies durch die EULA oder von den einschlägigen Gesetzen ausdrücklich gestattet ist.
    10.2Wenn der Kunde

    a) die EULA nicht vor dem Kauf der jeweiligen Software oder des jeweiligen Dienstes erhalten hat bzw. die EULA nicht der Software beiliegt und

    b) er die Software oder den Dienst nicht nutzt und nicht genutzt hat oder

    c) den Lizenz- und Nutzungsbestimmungen nicht zustimmt und die Software oder den Dienst auf der Grundlage dieser Lizenz- und Nutzungsbestimmungen nicht nutzen möchte, kann der Kunde Cleverbridge kontaktieren und die Rückerstattung der für die Software oder den Dienst bezahlten Beträge anfordern. Cleverbridge kann im Gegenzug die Rückgabe der Software oder Dienste (soweit möglich) fordern. In einem solchen Fall stehen jedoch dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte an dieser Software oder diesem Dienst zu.

  11. Datenschutz

    Die Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Falls erforderlich leitet Cleverbridge unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben persönliche Daten an den Anbieter der vom Kunden erworbenen Produkte und Dienste, Servicepartner oder verbundene Unternehmen weiter, wovon sich einige auch außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, inklusive der USA, befinden können. Cleverbridges vollständige Datenschutzbestimmungen können unter „Datenschutz“ eingesehen werden.

  12. Mangelhaftigkeit, Mängelansprüche und Haftungsausschluss

    Cleverbridge übernimmt die gesetzliche Haftung ausschließlich für den ordnungsgemäßen Zustand der in den Ziff. 1.5 und 1.6 genannten Produkte und Dienste. Da Cleverbridge keine Software verkauft, wird die entsprechende Haftung in den Ziff. 12.6.2 und 12.7.1 ausgeschlossen.

    Die Bestimmungen der Abschnitte 12.1 – 12.6 gelten nur für Kunden, die ihre Bestellungen außerhalb der USA einreichen. Der Abschnitt 12.7 gilt für Kunden, die ihre Bestellungen innerhalb der USA einreichen.

    12.1Sämtliche Angaben zu Cleverbridge Produkten und Diensten sind lediglich Beschreibungen und stellen keine Garantien dar.
    12.2Mangelhaftigkeit von Produkten und Diensten

    Ein Produkt ist mangelhaft, soweit es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die vereinbarte Verwendung eignet oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art des Produkts erwarten kann. Ein Produkt ist auch insoweit mangelhaft, wie es gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzt. Maßgeblich sind die in Deutschland geltenden technischen und rechtlichen Regeln, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.

    Dienste oder die Bereitstellung von Diensten ist mangelhaft, soweit sie nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

    12.3Untersuchungs- und Anzeigepflicht

    Unternehmer sind verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung die Produkte im verkehrsüblichen Umfang zu prüfen und sich zu vergewissern, dass sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, der Produktbeschreibung entsprechen und vollständig sind. Rechte aufgrund der Fehlerhaftigkeit eines Produktes oder einer Minderlieferung können nur geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Fehlerhaftigkeit oder die Minderlieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Produkte, oder im Fall eines verdeckten Mangels unverzüglich nach Entdeckung des verdeckten Mangels Cleverbridge schriftlich oder per E-Mail mitteilt. § 377 des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gilt ergänzend.

    12.4Mangelansprüche für Kunden, die ihre Bestellung außerhalb der USA einreichen

    In Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen, soweit diese gemäß Ziff. 17.1.1 und 17.1.2 anwendbar sind, stehen Kunden die folgenden Forderungen für Defekte zu:

    12.4.1Mängelansprüche von Unternehmern

    Bei Erbringung oder Lieferung mangelhafter Produkte und Dienste durch Cleverbridge an einen Unternehmer kann Cleverbridge wählen, ob

    1. die Mängel durch Nachbesserung beseitigt oder
    2. die mangelhaften Produkte und Dienste durch neue, mangelfreie Produkte oder Dienste ersetzt werden.

    Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Unternehmer unter folgenden Bedingungen zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie folgt berechtigt:

    1. Das Recht auf Herabsetzung des jeweiligen Kaufpreises (Minderung) ist ausgeschlossen.
    2. Das Rücktrittsrecht beschränkt sich auf die jeweiligen Produkte und Dienste.
    3. Steht dem Unternehmer das Recht zu, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, oder eine Ersatzleistung zu verlangen, kann Cleverbridge ihn dazu auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Der Unternehmer muss seine diesbezügliche Entscheidung Cleverbridge mitteilen. Übt der Unternehmer seine Rechte nicht fristgemäß aus, kann nur das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung geltend gemacht werden und der Rücktritt kann nur erklärt werden, wenn eine erneute, vom Unternehmer zu bestimmende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.
    4. Die Ausschlussfrist für Mängelansprüche von Unternehmen beträgt nach § 437 Nr. 1 und Nr. 2 des BGB zwölf (12) Monate ab Lieferung des Produkts.
    12.4.2Mängelansprüche von Verbrauchern

    Wenn Cleverbridge mangelbehaftete Produkte geliefert oder mangelbehaftete Dienste bereitgestellt hat, kann der Verbraucher wählen, ob Cleverbridge den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder die mangelhaften Produkte und Dienste durch neue, mangelfreie ersetzen soll. Cleverbridge ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, soweit sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

    Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

    Die Mängelansprüche von Verbrauchern verjähren nach vierundzwanzig (24) Monaten ab der Ablieferung des Produkts.

    Verbraucher aus Frankreich finden zusätzliche/abweichende Rechte unter diesem Link.

    12.5Rechtsfolgen eines Rücktritts

    Soweit der Kunde ein bestehendes Rücktrittsrecht ausübt, haben die Vertragsparteien die empfangenen Leistungen einander zurück zu gewähren und eventuell gezogene Nutzungen herauszugeben. Gleichzeitig endet das Nutzungsrecht des Kunden an den Produkten und Diensten. Im Falle von zuvor erworbener Software hat der Kunde diese unverzüglich aus allen Anlagen, Speichermedien und anderen Dateien zu entfernen und physische Bestandteile der Produkte und Dienste sowie alle eventuell angefertigten Kopien der Software zu vernichten. Zudem hat der Kunde eine separate Erklärung abzugeben (d. h. schriftlich über Fax oder E-Mail), dass er die vorstehenden Handlungen vornehmen wird.

    12.6Haftungsausschluss gegenüber für Kunden, die ihre Bestellung außerhalb der USA einreichen
    12.6.1EINE HAFTUNG DER CLEVERBRIDGE FÜR FOLGEN, DIE DURCH ÄNDERUNGEN, DIE DER KUNDE ODER EIN DRITTER AN DEN PRODUKTEN UND DIENSTEN VORGENOMMEN HAT, ODER DURCH UNSACHGEMÄSSE BEHANDLUNG ODER FEHLBEDIENUNG DER PRODUKTE UND DIENSTE ENTSTANDEN SIND, IST AUSGESCHLOSSEN.
    12.6.2CLEVERBRIDGE VERKAUFT NUR DIE IN ZIFF. 1.5 UND 1.6 GENANNTEN PRODUKTE UND DIENSTE. EINE HAFTUNG VON CLEVERBRIDGE DAFÜR, DASS DIE FUNKTIONEN DER SOFTWARE UND DIENSTE DEN SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN GENÜGEN ODER DASS DIE PRODUKTE UND DIENSTE MIT KOMPONENTEN IN DER SPEZIELLEN HARDWAREKONFIGURATION BEIM KUNDEN ZUSAMMENARBEITEN, IST AUSGESCHLOSSEN.
    12.6.3 SOWEIT IN DIESEM ABSCHNITT 12.6 NICHT ANDERS GEREGELT, IST EINE HAFTUNG VON CLEVERBRIDGE FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN GRUNDSÄTZLICH AUSGESCHLOSSEN.
    12.6.4SOWEIT CLEVERBRIDGE EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT VERLETZT, IST DIE SCHADENSERSATZHAFTUNG VON CLEVERBRIDGE AUF DEN ERSATZ DES VORHERSEHBAREN, TYPISCHERWEISE EINTRETENDEN SCHADENS BEGRENZT. WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHTEN SIND SOLCHE, DEREN ERFÜLLUNG ZUR ERREICHUNG DES VERTRAGSZIELS NOTWENDIG IST.
    12.6.5SOWEIT DER KUNDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GELTEND MACHT, DIE AUF VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT DER CLEVERBRIDGE ODER AUF FEHLEN EINER DURCH CLEVERBRIDGE ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFT BERUHEN, HAFTET CLEVERBRIDGE IM RAHMEN DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN.
    12.6.6DIE HAFTUNG DER CLEVERBRIDGE WEGEN SCHULDHAFTER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT BLEIBT UNBERÜHRT. DAS GLEICHE GILT FÜR DIE HAFTUNG AUFGRUND DES PRODUKTHAFTUNGSGESETZES.
    12.6.7SOWEIT DIE HAFTUNG DER CLEVERBRIDGE AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT IST, GILT DIES AUCH FÜR DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG DER ANGESTELLTEN, ARBEITNEHMER, MITARBEITER, VERTRETER UND ERFÜLLUNGSGEHILFEN DER CLEVERBRIDGE.
    12.7 Haftungsausschluss für Kunden, die ihre Bestellung innerhalb der USA einreichen
    12.7.1Der Anbieter kann bestimmte Garantien für seine (oder einige seiner) Software gewährleisten, wobei Cleverbridge jedoch keine Garantie für Software übernimmt, die über die Cleverbridge Website erworben wurde. CLEVERBRIDGE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG UND WEIST ALLE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN, UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINSCHLIESSLICH DER HAFTUNG FÜR DIE MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUM, NICHT-VERLETZUNG, SYSTEMINTEGRATION, UNGESTÖRTE NUTZUNG UND RICHTIGKEIT ZURÜCK.
    12.7.2CLEVERBRIDGE ÜBERNIMMT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE HAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR IRGENDWELCHE INDIREKTEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON OB VORAUSSEHBAR ODER NICHT, AUCH WENN CLEVERBRIDGE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN HAT, EINSCHLIESSLICH DES VERLUSTS VON EINKOMMEN, VERLUST VON KUNDEN, VERLUST VON GESCHÄFTSWERTEN ODER VERLUST VON GEWINNEN, DIE AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN HERVORGEHEN, OB AUS DEM VERTRAG, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER SONSTIGEN BILLIGKEITSTHEORIEN HERVORGEHEND. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN WIRD DIE AUS DIESEM VERTRAG HERVORGEHENDE GESAMTHAFTUNG VON CLEVERBRIDGE DEN KAUFPREIS FÜR DIE SPEZIFISCHEN PRODUKTE UND DIENSTE ÜBERSCHREITEN, DIE DEN ANLASS FÜR DIE FORDERUNG GEGEBEN HABEN. MEHRERE FORDERUNGEN ERHÖHEN DIESES LIMIT NICHT. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT UNGEACHTET JEDES VERFEHLENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS JEDES HIER GENANNTEN RECHTSMITTELS.
  13. Widerrufsrecht für Verbraucher

    Die in diesem Abschnitt 13. getroffenen Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucher, die ihre Bestellung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union einreichen:

    13.1Widerruf
    13.1.1Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    13.1.2Im Falle eines Dienstleistungsvertrages oder eines Vertrages über die Lieferung von digitalen und einzeln erworbenen oder wiederkehrenden Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Im Falle eines Kaufvertrages bzgl. der Lieferung von Waren (z. B. Backup-CDs) beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von dem Verbraucher benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

    13.1.3Das Widerrufsrecht ent- und besteht gem. § 312g Abs. 2 BGB nicht bei

    Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), und

    Verträgen zur Lieferung von Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB).

    13.2VERZICHT AUF DIE DURCHSETZUNG DES WIDERRUFSRECHTS

    DIE IN DIESER ZIFF. 13.2 GETROFFENEN REGELUNGEN GELTEN AUSSCHLIESSLICH FÜR VERBRAUCHER, DIE EINEN VERTRAG ÜBER DIE LIEFERUNG VON DIGITALEN INHALTEN ABSCHLIESSEN, DIE NICHT AUF EINEM PHYSISCHEN DATENTRÄGER GELIEFERT WERDEN.

    GEMÄSS § 356 Abs. 5 BGB

    STIMMT DER VERBRAUCHER AUSDRÜCKLICH ZU, DASS CLEVERBRIDGE MIT DER AUSFÜHRUNG DIESES VERTRAGES VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEGINNEN SOLL UND

    IST SICH DESSEN BEWUSST, DASS DER VERBRAUCHER MIT BEGINN DER AUSFÜHRUNG DIESES VERTRAGES SEIN WIDERRUFSRECHT VERLIERT.

    Alle Geld-Zurück-Garantien oder andere Garantien oder Gewährleistungen ähnlichen Inhalts, die von Cleverbridge wie in Ziff. 14 festgelegt gewährleistet werden, sind von dieser Ziff. nicht betroffen.

    13.3Um das Widerrufsrecht durchzusetzen, muss der Kunde Cleverbridge (Cleverbridge GmbH, Gereonstr. 43-65, 50670 Köln, Deutschland, Telefon: +49 221 - 222 45 – 0, Fax: +49 221 - 222 45 – 19, E-Mail: cs@cleverbridge.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Briefsendung, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann das auf diese Widerrufsbelehrung folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    13.4Rechtsfolgen des Widerrufs
    13.4.1Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat Cleverbridge alle Zahlungen, die Cleverbridge von dem Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Cleverbridge angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Cleverbridge eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Cleverbridge dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung eine Gebühr berechnet.
    13.4.2 Im Falle eines Dienstleistungsvertrages gilt Folgendes: Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher Cleverbridge einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Cleverbridge von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages informiert, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
    13.4.3Cleverbridge kann die Rückzahlung verweigern, bis Cleverbridge die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Verbraucher Cleverbridge über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an Cleverbridge zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

    Ende der Widerrufsbelehrung


    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

    An Cleverbridge GmbH, Gereonstr. 43-65, 50670 Köln, Deutschland, Fax: +49 221 - 222 45 – 19, E-Mail: cs@cleverbridge.com

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.

  14. Geld-Zurück-Garantie

    Für bestimmte Produkte und Dienste bietet Cleverbridge eine Geld-Zurück-Garantie nur wie auf der Cleverbridge Website angegeben. Unter dieser Garantie kann der Kunde die Rückerstattung des Kaufpreises auf die gleiche Art wie bei der Durchsetzung des Widerrufsrechts nach Ziff. 13.3 fordern. Der Anspruch auf Rückerstattung besteht nur dann, wenn Cleverbridge diese Forderung innerhalb der auf der Cleverbridge Website angegebenen Frist zugegangen ist.

  15. Kündigung von Abonnements

    15.1Kunden können Abonnements für Produkte und Dienste wie auf der Cleverbridge Website angegeben kündigen. Die Kündigung wird erst am Tag des Endes des laufenden Abonnements wirksam.
    15.2Cleverbridge kann das Abonnement unter den gleichen Bedingungen kündigen wie der Kunde.
    15.3Die Nutzung der von Cleverbridge verkauften Produkte und Dienste kann von den vom Anbieter unterhaltenen Online-Plattformen, den vom Anbieter verarbeiteten Daten und von der Fähigkeit des Anbieters abhängen, die Dienste bereitzustellen. Wenn der Anbieter die Bereitstellung der entsprechenden Online-Plattform vollständig oder teilweise einstellt, die Datenverarbeitung oder die Bereitstellung der entsprechenden Dienste einstellt („Schließung“), hat Cleverbridge das Recht, das Abonnement mit Wirkung zum Tag der Schließung zu kündigen. Cleverbridge wird dem Kunden den Preis für den nach der Schließung verbliebenen Abonnementzeitraum zeitanteilig zurückerstatten.
  16. Erfüllungsort

    Bei Verträgen mit Unternehmern wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Sitz von Cleverbridge, das heißt Köln, Deutschland, vereinbart.

  17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    17.1Gerichtsstand und anwendbares Recht für Kunden, die ihre Bestellung außerhalb der USA einreichen

    Zur Klärung aller Streitigkeiten und Forderungen kann der Kunde jederzeit Kontakt mit Cleverbridge unter der E-Mailadresse cs@cleverbridge.com aufnehmen. Verbraucher, die ihre Aufträge aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilen, können allgemeine Information über die Verpflichtungen und Mechanismen im Zusammenhang mit Online-Schlichtung hier finden. Cleverbridge beteiligt sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen.

    17.1.1Gerichtsstand und anwendbares Recht für Unternehmer, die ihre Bestellung außerhalb der USA abgeben

    Bei Verträgen mit Verbrauchern wird der allgemeine Gerichtsstand nach den Regeln des deutschen Rechts festgelegt.

    Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

    17.1.2Gerichtsstand und anwendbares Recht für Verbraucher, die ihre Bestellung außerhalb der USA einreichen

    Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, Deutschland.

    Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Bestellungen von Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, bleiben zwingende Vorschriften und der durch Richterrecht gewährte zwingende Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechend Anwendung. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

    17.2Gerichtsstand und anwendbares Recht für Kunden, die ihre Bestellung aus den USA abgeben (Konfliktlösung durch verbindliches Schiedsverfahren)
    17.2.1Cleverbridge und der Kunde einigen sich darauf, alle Streitigkeiten und Forderungen zwischen den beteiligten Parteien (im Folgenden „Parteien“ genannt) durch ein Schiedsverfahren zu klären. Diese Vereinbarung über Schiedsverfahren ist als weitreichend auszulegen. Es schließt u. a. ein:
    • Forderungen, die aus jedweden Aspekten der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien resultieren oder mit ihnen im Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie im Vertrag, dem Schadensersatzrecht, der Satzung, Betrug, Falschangaben oder einer anderen Rechtsauffassung begründet liegen;
    • Forderungen, die aus der Zeit stammen, bevor diese oder andere frühere Vereinbarungen zwischen den Parteien geschlossen wurden (zum Beispiel Forderungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen);
    • Forderungen, die aktuell Gegenstand möglicher Sammelklagen sind, bei denen der Kunde nicht Teil einer zugelassenen Gruppe von Sammelklägern ist; und
    • Forderungen, die nach dem Ende jedweder Vereinbarung zwischen den Parteien erhoben werden.

    Ungeachtet des oben Genannten können beide Parteien Einzelklagen vor Small-Claim-Gerichten einreichen. Der Kunde stimmt durch Annahme dieser Geschäftsbedingungen zu, dass er und Cleverbridge darauf verzichten, Schwurgerichtsverfahren anzustrengen und sich an Sammelklagen zu beteiligen. Das Geschäft zwischen den Parteien besteht in zwischenstaatlichem Handel, sodass der Federal Arbitration Act (Bundesschiedsgesetz der USA) die Auslegung und Durchführung dieser Bestimmung regelt. Diese Schiedsverfahrensbestimmung überdauert das Ende der Übereinkunft, die die Parteien eingegangen sind.

    17.2.2Eine Partei, die ein Schiedsverfahren anstrebt, muss zuvor der anderen Partei ein Streitverkündungsschreiben (im Folgenden „Streitverkündung“ genannt) per Einschreiben zukommen lassen. Die Streitverkündung an Cleverbridge muss an die folgende Adresse zugestellt werden: Cleverbridge GmbH, Gereonstr. 43-65, 50670 Köln, Deutschland (im Folgenden „Benachrichtigungsadresse“ genannt). Die Streitverkündung muss (a) das Wesen und den Gegenstand der Forderung oder der Streitigkeit beschreiben; und (b) das konkrete Klagebegehren darlegen (im Folgenden „Anspruch“ genannt). Wenn Cleverbridge und der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Streitverkündung zu einer Übereinkunft zur Beilegung der Streitigkeit gelangen, können der Kunde und Cleverbridge ein Schiedsverfahren einleiten. Während des Verfahrens wird dem Schiedsmann nicht die Höhe etwaiger Angebote zur Beilegung offenbart, die Cleverbridge oder der Kunde machen, bis der Schiedsmann gegebenenfalls die Höhe bestimmt hat, zu deren Leistung der Kunde oder Cleverbridge verpflichtet werden. Der Kunde kann ein Formular für die Streitverkündung downloaden oder kopieren.
    17.2.3Nachdem Cleverbridge an der Benachrichtigungsadresse die Nachricht erhalten hat, dass der Kunde ein Schiedsverfahren eingeleitet hat, erstattet Cleverbridge dem Kunden unverzüglich seine Auslagen für die Einleitung des Schiedsverfahrens. Wenn der Kunde außer Stande ist, die Gebühr zu entrichten, zahlt Cleverbridge sie direkt nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage an die Benachrichtigungsadresse. Das Schiedsverfahren unterliegt den Regelungen der Commercial Dispute Resolution Procedures (Verfahren zur Lösung von Handelskonflikten) und der Supplementary Procedures for Consumer Related Disputes (Ergänzende Verfahren für verbraucherbezogene Konflikte) (zusammenfassend im Folgenden „AAA-Regelungen“ genannt) der American Arbitration Association (Amerikanische Schlichtungsgesellschaft) (im Folgenden „AAA“ genannt), die anhand dieser Geschäftsbedingungen abgeändert wurden und von der AAA verwaltet werden. Die AAA-Regelungen sind online verfügbar auf der Seite www.adr.org, telefonisch bei der AAA unter der Nummer 1-800-778-7879 oder durch schriftliche Anfrage an die Benachrichtigungsadresse. Alle Streitpunkte werden dem Schiedsmann zur Entscheidung überlassen, einschließlich des Zwecks dieser Schlichtungsbestimmung, der Schiedsmann ist aber an die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gebunden. Sofern Cleverbridge und der Kunde nicht gemeinsam anderweitig bestimmen, finden alle Schlichtungsgespräche im Landkreis (oder der Gemeinde) der Rechnungsanschrift des Kunden statt. Wenn die Forderung des Kunden zehntausend US-Dollar (USD 10.000,00) oder weniger beträgt, so räumt Cleverbridge dem Kunden das Recht ein, zu entscheiden, ob das Schiedsverfahren ausschließlich auf Basis von Dokumenten stattfindet, die dem Schiedsmann durch telefonische Anhörung übermittelt wurden, oder ob eine persönliche Anhörung nach den Maßgaben der AAA-Regelungen stattzufinden hat. Wenn die Forderung des Kunden zehntausend US-Dollar (USD 10.000,00) überschreitet, wird das Anhörungsrecht durch die AAA-Regelungen festgelegt. Wenn in diesen Geschäftsbedingungen nicht anders bestimmt, kommt Cleverbridge für alle Kosten der Einleitung, Durchführung und des Schiedsmannes für ein Verfahren bei der AAA oder ein anderes Schiedsverfahren auf, wenn es den oben genannten Anforderungen an die Informationspflichten entspricht. Wenn jedoch der Schiedsmann feststellt, dass der Inhalt der Forderung oder des Klagebegehrens des Kunden schikanös ist oder zu missbräuchlichen Zwecken vorgebracht wurde (nach Beurteilung anhand der Erfordernisse, die in der Federal Rule of Civil Procedure (Bundeszivilprozessordnung) 11(b) dargelegt sind), erfolgt die Zuweisung der Zahlungsverpflichtung sämtlicher Gebühren nach den AAA-Regelungen. Der Kunde stimmt zu, Cleverbridge in diesem Fall alle von Cleverbridge zuvor ausgelegten Aufwendungen zu erstatten, die nach den AAA-Regelungen andernfalls unter die Zahlungsverpflichtung des Kunden fallen.
    17.2.4Wenn der Schiedsmann in Sachen der Forderung des Kunden zu dessen Gunsten entscheidet und ihm eine Entschädigung zuspricht, die:
    • Gleich oder geringer ausfällt als das Höhere von entweder (a) zweitausend US-Dollar (USD 2.000,00) oder (b) der Höchstforderung, die beim Small-Claim-Gericht im Landkreis der Rechnungsanschrift des Kunden gestellt werden kann, und
    • den Wert des letzten schriftlichen Angebots zur Beilegung, das vonseiten Cleverbridges vor der Bestimmung eines Schiedsmannes gemacht wurde, übersteigt, dann wird Cleverbridge:
    • dem Kunden das Höhere von (a) zweitausend US-Dollar (USD 2.000,00) oder (b) der Höchstforderung, die beim Small-Claim-Gericht im Landkreis der Rechnungsanschrift des Kunden gestellt werden kann (im Folgenden "Prämie" genannt) anstelle des Betrags des Schiedsspruchs zahlen; und
    • Dem Anwalt des Kunden, so er einen hatte, die doppelten Anwaltsgebühren bezahlen und ihm alle angemessenen Ausgaben erstatten, die ihm während der Untersuchung, Vorbereitung und Durchsetzung der Ansprüche des Kunden im Schiedsverfahrens entstanden sind (im Folgenden "Anwaltsprämie" genannt).

    Wenn Cleverbridge kein schriftliches Angebot zur Beilegung der Streitigkeiten gemacht hat, bevor ein Schiedsmann bestimmt wurde, haben der Kunde und der Anwalt des Kunden das Recht, die Prämie beziehungsweise die Anwaltsprämie zu erhalten, wenn der Schiedsmann dem Kunden das Klagebegehren in der Sache zuspricht. Der Schiedsmann kann jederzeit während des Verfahrens und auf Anfrage einer Partei innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach seiner sachbezogenen Entscheidung Anordnungen treffen und Konflikte lösen, die im Zusammenhang mit der Bezahlung und Erstattung von Gebühren, Auslagen, Prämien und Anwaltsprämien stehen.

    17.2.5Der Anspruch auf Anwaltsgebühren und -auslagen, der in Abschnitt 17.2.4 dargelegt wird, ergänzt jegliche Ansprüche auf Anwaltsgebühren und -auslagen, die der Kunde laut geltendem Recht hat. Wenn dem Kunden nach geltendem Recht ein höherer Betrag zugesprochen wird, schließt diese Bestimmung demzufolge nicht aus, dass der Schiedsmann dem Kunden diesen höheren Betrag zugesteht. Der Kunde kann jedoch keine doppelte Erstattung der Anwaltsgebühren und -kosten erhalten. Obwohl Cleverbridge je nach Gesetzgebung im Rahmen von Schiedsverfahren möglicherweise Anspruch auf Anwaltsgebühren und -auslagen hat, versichert Cleverbridge, dass es solche Ansprüche nicht geltend machen wird.
    17.2.6Der Schiedsmann kann Unterlassungsansprüche nur zugunsten der Partei festlegen, die ein Klagebegehren vorgebracht hat, und dies nur im Rahmen dessen, was notwendig ist, um dem Klagebegehren dieser Partei laut ihrer Forderung zu entsprechen. DER KUNDE UND CLEVERBRIDGE KOMMEN DARIN ÜBEREIN, DASS JEDE DER PARTEIEN FORDERUNGEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI NUR IN IHRER EIGENSCHAFT ALS KUNDE ODER EINZELPERSON UND NICHT ALS KLÄGER ODER SAMMELKLÄGER BEI EINEM MÖGLICHEN SAMMELVERFAHREN STELLEN KANN. Wenn nicht der Kunde und Cleverbridge übereinstimmend anderweitig entscheiden, kann der Schiedsmann darüber hinaus nur die Forderungen einer Person zusammenfassen und nicht einem Sammelverfahren jedweder Form vorsitzen. Wenn diese Bestimmung sich als nicht umsetzbar erweist, ist die gesamte Schlichtungsbestimmung nichtig.
    17.2.7Dieser Vertrag wird in Übereinstimmung mit und in allen Aspekten geleitet von den Gesetzen des Bundesstaates Illinois (USA) ausgelegt, unabhängig etwaiger Konflikte mit gesetzlichen Prinzipien, die aus der Anwendung der Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten resultieren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
  18. Gesamter Vertrag

    Diese AGB enthalten die gesamten Absprachen der Parteien zu den dargestellten Vorgängen und tritt an Stelle aller vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Kommunikationen und Abreden zwischen den Parteien (gleich ob schriftlich oder mündlich) zu der hier geregelten Angelegenheit. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.

  19. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Cleverbridge GmbH und Cleverbridge, Inc.

Version: Januar 2017

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